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Klassenmerkmal

Mit der Hilfe von Klassenmerkmalen können Sie eine Verbindung zum Klassensystem im SAP R/3 herstellen. Im Rahmen des Qualitätsmanagement können so Prüfergebnisse an die Chargenklasse (Klassenart 023) übergeben werden. Diese Daten stehen Ihnen dann z. B. für Chargensuchstrategien zur Verfügung.

Die Transaktionen CT04 zum Anlegen der Klassenmerkmale finden Sie im Menübaum an folgender Stelle:

Nachdem Aufruf der TA und Eingabe der Merkmalsbezeichnung drücken Sie die Schaltfläche Anlegen (roter Kasten). Im Folgenden wird als Beispiel für ein Klassenmerkmal das Anlegen eines quanitativen Merkmals um ein Gehaltsprüfergebnis aufzunehmen, gezeigt:

Machen Sie z. B. die weiter unten aufgeführte Eingaben. Wichtig ist im Bereich der Grunddaten die Merkmalsbezeichnung, die auch in weiteren Sprachen im Karteikartenbereich Bezeichnungen gepflegt werden kann und natürlich, in der gewohnten Ausprägung, der Status.
Haben Sie im Bereich Formatangaben den Datentyp, hier im Beispiel numerisches Format (siehe CHAR Zeichenformat für qualitative Merkmale ), ausgewählt, werden Ihnen zur Pflege die dementsprechenden Felder zur Pflege angeboten:

Die Möglichkeiten im Bildbereich Bewertung sind eindeutig. Im obigen Beispiel wird nur ein Prüfergebnis an die Charge weitergegeben, es sind keine Intervallwerte und negativen Werte (macht bei einem Gehaltsprüfmerkmal auch keinen Sinn) erlaubt.
Wenn Sie das Merkmal zur Prüfung von Materialien mit unteren und oberen Grenzwerten verwenden möchten, sollten Sie Intervallwerte erl. anklicken. Geben Sie dann im Werte-Bereich Grenzwerte vor und aktivieren das Kennzeichen V (Vorschlag zur Bewertung), werden diese dem Stammprüfmerkmal zugeordnet:

Die Steuerung Eingabe erforderlich sollte auch im Stammprüfmerkmal (Muss-Merkmal) durchgeführt werden.

Prüfen Sie, ob Sie in den Karteikartenbereichen Werte und Zusatzdaten das Klassenmerkmal weiter ausprägen möchten. Sie erhalten die flexibilität des Merkmals dadurch, wenn Sie hier nur die nötigsten Einstellungen und die materialspezifische Ausprägung im Prüfplan vornehmen.

Wenn Sie die Verwendung des Merkmals für andere Klassenarten regeln möchten, können Sie dies im Karteikartenbereich Einschränkungen. Dieses Merkmal wurde für die Klassenart 023, Charge, eingeschränkt:

Haben Sie die erforderlichen Eingaben gemacht (Status freigegeben) und gesichert, steht Ihnen das Klassenmerkmal zur Einbindung in ein Stammprüfmerkmal zur Verfügung. Sie können das Stammprüfmerkmal direkt im Einstiegspflegebild, oder auch wie unten gezeigt im Pflegebild des Stammprüfmerkmals, auswählen. Hierzu rufen Sie die Match-Code-Suche im Feld Klassenmerkmal auf:

Nachdem Sie das Klassenmerkmal ausgewählt und zugeordnet haben bekommen Sie die rechts stehende Meldung angezeigt. Diese Meldung bedeutet, dass die Angaben des Klassenmerkmals in das Stammprüfmerkmal referenziert werden:.

Im obigen Bild sehen Sie neben dem Status Referenzmerkmal auch nun neben der Schaltfäche Quant. Daten ein Aktivierungskennzeichen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass hier die Daten aus dem Klassenmerkmal eingeflossen sind (Nachkommastellen, Dimension):

Haben Sie dem Klassenmerkmal Grenzwerte zugeordnet, können Sie diese nun im Stammprüfmerkmal den Spezifikationserfordernissen anpassen:

Damit ist die Verknüpfung Stammprüfmerkmal und Klassenmerkmal erfolgt.

Qualitative Klassenmerkmale

Qulitative Klassenmerkmale müssen schon beim Anlegen mit der erforderlichen Auswahlmenge verknüpft werden..
Im nächsten Bild wird ein Klassenmerkmal KM_FARBE angelegt und dazu muss der Datentyp CHAR Zeichenformat ausgewählt werden.

Um eine Auswahlmenge zuordnen zu können, wird im Bereich Werte über die Schaltfläche Andere Werteprüfung die Option Katalogmerkmal ausgewählt:

Anschließend ordnen Sie die geforderte Auswahlmenge zu:

Die Zuordnung zum Stammprüfmerkmal erfolgt natürlich in der gleichen Weise, wie für quantitative Stammprüfmerkmale!

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Die in dieser Domäne dargestellten Grafiken, Bildschirmabzüge oder verwendete Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. können auch ohne besondere Kennzeichnung Marken sein und als solche den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
 

Version vom 05.01.2009

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