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Grenzwertverletzung oder Ergebnisrückweisung in der Ergebniserfassung | ||||
Hier wird davon ausgegangen, dass durch das aktuelle Prüfergebnis der oder die Grenzwert(e) verletzt, d. h. unter- oder überschritten, werden. Die Grenzwertverletzung, oder auch Ergebnisrückweisung, wird in der Ergebniserfassung durch ein rotes Kreuz gekennzeichnet (B..., Bild 1): |
Bild 1 | |||||||
Im obigen Beispiel (Bild 1) soll die Ausprägung des Prüfmerkmals Farbe = farblos entsprechen. Durch die Qualitätsprüfung wurde aber ermittelt, dass die farbliche Ausprägung leicht gelblich ist und demzufolge eine Grenzwertverletzung vorliegt. Das Prüfergebnis entspricht dem Code A001 entspricht nicht der zugehörigen Auswahlmenge. Die tatsächliche farbliche Ausprägung leicht gelblich wurde als Prüfbemerkung zum Prüpfergebnis erfasst. Um den Prüfer davon zu überzeugen, hier das Prüfergebnis einzugeben, sollten Sie das Stammprüfmerkmal dementsprechend einstellen! Im Bild 1 sehen Sie ganz rechts in der Grafik eine rote Fahne. Sie weist daraufhin, dass ein Fehlersatz für eine Qualitätsmeldung erzeugt wurde. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 6.2 Q-Meldungen. | |||||||
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