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Funktionen in der Beschaffung

Lieferanten-Q-Infosatz anlegen:

Mit der TA QI01 Anlegen, können sie einen Lieferanten z. B. bezüglich der Liefermengen verwalten oder Restriktionen einstellen.

Der Weg im Menübaum zur Transaktion ist in der rechten Grafik dargestellt.

Der Q-Infosatz wird auf Werksebene für die Kombination Material-Lieferant geführt.

Im folgenden Bild wird angenommen, dass Sie 20.000kg eines Materials bis zum 01.12.2003 vom Lieferanten ABC beziehen möchten (Freigabemenge ist natürlich aktiv).
Abhängig von der Customizing-Einstellung, wird beim Überschreiten der freigegebenen Menge durch weitere Bestellungen eine Info-, Warn- oder Fehlermeldung ausgegeben. Die Materialmenge, die bis dahin bestellt wurde, wird in dem Feld bestellte Menge angezeigt bzw. verwaltet. Diese Menge können Sie jeder Zeit durch die - Schalfläche auf Null zurück setzen. Das Datum dieser Rücknahme wird in dem Feld Rücknahme am festgehalten. Ist das QM in der Beschaffungs-Kennzeichen aktiv, werden Sperrfunktionen, die Sie in diesem Feld gewählt haben, geprüft und finden dementsprechend Berücksichtigung.Customizing Sperrfunktion

Weiterhin können Sie Einstellungen zur Prüfsteuerung, Status und Qualitätsvereinbarungen (Q-Dokumente verwalten) durchführen.

Zeugnisabwicklung:

In der QM-Sicht des Materialstamms legen Sie die Beschaffungsdaten fest.

Wenn wie im obigen Beispiel das Kennzeichen für QM-Beschaffung aktiv gesetzt ist, müssen Sie einen QM-Steuerschlüssel und einen Zeugnistyp wählen. Wird ein Wareneingang gebucht, muss der WE-Bucher dem System mitteilen, ob ein Zeugnis des eingestellten Typs mitgeliefert wurde. Abhängig von der Customizingeinstellung kann der Zeugnisstatus verwaltet werden (Information, Warnung, Fehler, usw.)

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Wenn Sie das Kennzeichen setzen, ist es für jede Organisationseinheit aktiviert!

Die in dieser Domäne dargestellten Grafiken, Bildschirmabzüge oder verwendete Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. können auch ohne besondere Kennzeichnung Marken sein und als solche den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
 

Version vom 05.01.2009

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