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Chargenklasse und Anwendungssicht

Wenn Sie die Pflege der Klassenmerkmale in einer bestimmten Chargenklasse steuern möchten, können Sie dies über Anwendungssichten erreichen. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass Sie die nötigen Anwendungssichten vorher definieren. Das nötige Customizing-Objekt finden Sie im Customizing-Menübaum an folgender Stelle (Bild 1):

Bild 1

Aus der Sicht Objekttabelle (Bild 2) wählen die Tabelle CABN, Merkmal, aus...

Bild 2

... und wählen dann im Bereich Klassenart den Ordner Anwendungssichten aus (Bild 3):

Bild 3

Wie oben im Bild 3 angedeutet, können die Bezeichnungen der Anwendungssichten Ihren Bedürfnissen ( z. B. Anwendungssicht Qualitätskontrolle) angepasst werden.
Möchten Sie eine weitere Anwendungssicht anlegen, drücken Sie die Schaltfläche Neue Einträge (roter Kasten, Bild 3). Im dann angebotenen Pflegebild geben Sie für die Chargenklasse die Klassenart 023, als Sichtkennzeichen z. B. N und einen beschreibenden Text, z. B. Kein QM-Anwender, ein (Bild 4):

Bild 4

In der Übersicht der Anwendungssichten wird nun die von Ihnen angelegte Sicht ebenfalls dargestellt (Bild 5). Sichern Sie Ihre Customizing-Einstellung.

Bild 5

Nun steht Ihnen die angelegte Anwendungssicht N - Kein QM-Anwender zur Pflege der Chargenklasse zur Verfügung (Bild 6):

Bild 6

Wählen Sie die neue Anwendungssicht N neben der bereits bestehenden Sicht Q aus (Bild 7)...

Bild 7

... und beide Sichten werden Ihnen wie im Bild 8 dargestellt.

Bild 8

Damit haben Sie die Voraussetzung geschaffen, obige Anwendungssichten auf Merkmalsebene zuordnen zu können (Bild 9):

Bild 9

Wie im Bild 9 angedeutet und im Bild 10 gezeigt, können keine, eine oder beide Anwendungssichten zugeordnen werden:

Bild 10

Neben der Bearbeitungserleichterung (Bild 11) kann über die Prüfung der Berechtigungsobjekte nun auch gesteuert werden, wer die zugeordneten Merkmale bearbeiten darf.

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Bild 11

Die in dieser Domäne dargestellten Grafiken, Bildschirmabzüge oder verwendete Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. können auch ohne besondere Kennzeichnung Marken sein und als solche den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
 

Version vom 05.01.2009

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